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   BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00   

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BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00 (https://dejure.org/2001,6708)
BFH, Entscheidung vom 29.05.2001 - VIII R 11/00 (https://dejure.org/2001,6708)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - VIII R 11/00 (https://dejure.org/2001,6708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen; Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids; Ermittlung abziehbarer Werbungskosten; Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Einkunftsart; Nutzungswert einer ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Aktien im Steuerrecht
    Einkünfte aus Aktien nach § 20 EStG
    Die personelle Zurechnung der Einnahmen aus einem Aktienbestand
    Der Nießbrauch bei Kapitalvermögen - offene Fragen/neue Wege
    Einführung in die Problemstellung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 2 Abs 1 Nr 5, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 20, BGB § 1068 Abs 2, BGB § 1030, AO 1977 § 39
    Einkünfte; Kapitalvermögen; Nießbrauch; Quotennießbrauch; Schuldzinsen; Werbungskosten; Zurechnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 12/89

    Schuldzinsen aus Wertpapierdepot als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00
    c) Gegenstand dieser Beurteilung ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. März 1992 VIII R 12/89 (BFHE 168, 415, BStBl II 1993, 18) näher ausgeführt hat, nicht die Gesamtheit der Kapitalanlagen, sondern jede einzelne Kapitalanlage, im Streitfall also jede Aktie und die stille Beteiligung.

    Enthält das Kapitalvermögen sowohl einzelne Kapitalanlagen, bei denen die Erzielung eines Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben im Vordergrund steht (ertragbringende Anlagen) als auch solche, bei denen dies nicht der Fall ist (ertraglose Anlagen), können sie bei vergleichbaren Voraussetzungen jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst werden (BFH-Urteil in BFHE 168, 415, BStBl II 1993, 18, unter 3. c der Gründe).

    Dementsprechend sind die geltend gemachten Schuldzinsen um den Betrag zu kürzen, der dem Verhältnis der Anschaffungskosten für die mit dem Nießbrauch belasteten zu den unbelasteten Kapitalanlagen entspricht (zu der in diesem Fall gebotenen Verhältnisrechnung vgl. BFH-Urteile vom 21. Februar 1973 I R 148/71, BFHE 109, 25, BStBl II 1973, 509, und in BFHE 168, 415, BStBl II 1993, 18, unter 3. b der Gründe).

  • BFH, 04.06.1996 - IX R 84/94

    Anschaffungskosten eines Zweifamilienhauses bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

    Auszug aus BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00
    Dies ist bei dem hier zu beurteilenden Nießbrauch in Höhe einer Quote von 50 v.H. der Erträge aus den Aktien und der stillen Beteiligung der Fall (vgl. --für ein teilweise mit einem fremden Nutzungsrecht belastetes Gebäude-- BFH-Urteile vom 22. Februar 1994 IX R 53/90, BFH/NV 1994, 709; vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927; vom 4. Juni 1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808).

    Eine Erhöhung kommt nicht in Betracht, die Wertminderung des übertragenen Vermögens wurde bei der Bestimmung des Kaufpreises bereits berücksichtigt (vgl. dazu u.a. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 808).

  • BFH, 15.12.1999 - I R 29/97

    Keine Anwendung des § 42 AO beim sog. Dividendenstripping

    Auszug aus BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Juli 1994 VIII R 58/92 (BFHE 176, 317, BStBl II 1995, 362; ebenso Urteil vom 15. Dezember 1999 I R 29/97, BFHE 190, 446, BStBl II 2000, 527, unter B. I. 1. b, 2. der Gründe) ausgeführt, dass ein Einkommensteuerbescheid auch mit dem Ziel angefochten werden kann, die Einkommensteuer höher festzusetzen, wenn anderenfalls die Anrechnung einer höheren Körperschaftsteuer oder einer höheren Kapitalertragsteuer nicht möglich wäre.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00
    b) Der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den Schuldzinsen und den Einkünften aus Kapitalvermögen ist auch gegeben, wenn der Kredit zum Erwerb einer Kapitalanlage aufgewendet wird und der Zweck der Schuldaufnahme in der Erwerbssphäre liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817).
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00
    Ein im privaten Bereich vereinbarter Gesamtkaufpreis ist zwar in der Regel nach dem Verhältnis der Verkehrswerte aufzuteilen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252, m.w.N.).
  • BFH, 21.06.1989 - X R 14/88

    Zur Art und zur Ermittlung der Einkünfte des persönlich haftenden Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00
    a) Nach Einkommensteuerrecht sind Ausschüttungen auf Kommanditaktien, die im Privatvermögen gehalten werden, bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 EStG, und dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 1989 X R 14/88, BFHE 157, 382, BStBl II 1989, 881, unter 4. a der Gründe; Schaumburg, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1998, 525, 534, m.w.N.).
  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 58/92

    Minderung der Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung durch

    Auszug aus BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Juli 1994 VIII R 58/92 (BFHE 176, 317, BStBl II 1995, 362; ebenso Urteil vom 15. Dezember 1999 I R 29/97, BFHE 190, 446, BStBl II 2000, 527, unter B. I. 1. b, 2. der Gründe) ausgeführt, dass ein Einkommensteuerbescheid auch mit dem Ziel angefochten werden kann, die Einkommensteuer höher festzusetzen, wenn anderenfalls die Anrechnung einer höheren Körperschaftsteuer oder einer höheren Kapitalertragsteuer nicht möglich wäre.
  • BFH, 28.01.1992 - VIII R 207/85

    Nutzungen eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem GmbH-Anteil (§§1068,1030 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00
    Die Frage ist vom BFH noch nicht entschieden (offen gelassen z.B. in den Urteilen vom 14. Dezember 1976 VIII R 146/73, BFHE 121, 53, BStBl II 1977, 115; vom 28. Januar 1992 VIII R 207/85, BFHE 167, 90, BStBl II 1992, 605, unter 2. a der Gründe; vom 26. November 1997 X R 114/94, BFHE 184, 554, BStBl II 1998, 190, unter II. 1. a der Gründe).
  • BFH, 27.07.1999 - VIII R 36/98

    Abzug von Stückzinsen und Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00
    Dies wird dann angenommen, wenn beim Erwerb nicht die Absicht der Realisierung von Wertsteigerungen, sondern die Absicht im Vordergrund steht, aus der Nutzung der Kapitalanlage auf Dauer gesehen einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen (vgl. u.a. Senatsurteil vom 27. Juli 1999 VIII R 36/98, BFHE 189, 408, BStBl II 1999, 769, unter 2. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 7b EStG bei Anschaffung eines teilweise

    Auszug aus BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00
    Dies ist bei dem hier zu beurteilenden Nießbrauch in Höhe einer Quote von 50 v.H. der Erträge aus den Aktien und der stillen Beteiligung der Fall (vgl. --für ein teilweise mit einem fremden Nutzungsrecht belastetes Gebäude-- BFH-Urteile vom 22. Februar 1994 IX R 53/90, BFH/NV 1994, 709; vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927; vom 4. Juni 1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808).
  • BFH, 26.11.1997 - X R 114/94

    Einkünftezurechnung bei Schenkungsauflage

  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 7/97

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften aus Aktien

  • BFH, 14.12.1976 - VIII R 146/73

    Bei unentgeltlicher Nießbrauchsbestellung sind Wertpapiererträge Einnahmen des

  • BFH, 14.12.1994 - X R 1/90

    Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten

  • BFH, 10.06.1998 - IX B 47/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Möglichkeit der Geltendmachung von

  • BFH, 25.02.1992 - IX R 331/87

    Abzug von Aufwendungen auf ein Wohnobjekt als Werbungskosten

  • BFH, 13.02.1990 - IX R 99/85

    Nutzwert einer von einem dinglichen Wohnrecht betroffenen Wohnung und

  • BFH, 22.02.1994 - IX R 53/90

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten

  • BFH, 21.02.1973 - I R 148/71

    Erwerb steuerfreier Pfandbriefe - Kreditzinsen - Unmittelbarer wirtschaftlicher

  • FG Hessen, 16.08.2018 - 11 K 371/13
    Die Frage, ob Kapitalerträge beim Nießbrauch am GmbH-Anteil dem Nießbraucher einkommensteuerlich zuzurechnen sind, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (offen gelassen in Urteil des BFH vom 29. Mai 2001 VIII R 11/00, BFH/NV 2001, 1393).
  • FG Hessen, 20.11.2018 - 11 K 371/13

    Einbringung nießbrauchsbelasteter Anteile an einer Kapitalgesellschaft als

    Die Frage, ob Kapitalerträge beim Nießbrauch am GmbH-Anteil dem Nießbraucher einkommensteuerlich zuzurechnen sind, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (offen gelassen in Urteil des BFH vom 29. Mai 2001 VIII R 11/00, BFH/NV 2001, 1393).
  • FG Münster, 14.01.2003 - 7 K 2638/00

    Zurechnung von aufgrund eines lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchs an

    Der BFH selbst hält es für noch nicht entschieden, ob die Kapitalerträge beim Nießbrauch am GmbH-Anteil dem Nießbraucher einkommensteuerrechtlich zugerechnet werden können (BFH in BFH/NV 2001, 1393).
  • FG Hessen, 16.08.2018 - 11 K 372/13

    Liegt eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung Zusammenhang mit der

    Die Frage, ob Kapitalerträge beim Nießbrauch am GmbH-Anteil dem Nießbraucher einkommensteuerlich zuzurechnen sind, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (offen gelassen in Urteil des BFH vom 29. Mai 2001 VIII R 11/00, BFH/NV 2001, 1393).
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